Die Lehen Münchens
Ein Rückblich in die Geschichte:
Das Münchner Lehenssystem erscheint manchem recht komplex und schwierig. Doch im Grunde bezieht es sich lediglich auf das Feudalrecht des ausgehenden Mittelalters und ist unter dieser Warte ein durchaus nachvollziehbares Instrument zur Sicherung der Macht und Loyalität der Untertanen durch den Fürsten. Eine erste Reform entstand durch die Revolution in Frankreich 1798 und darauffolgend die Einheits- und National- bestrebungen der napoleonischen und nach-napoleonischen Jahre. Jedoch wurden die ersten zaghaften Versuche von Reformern, die auch in der schwerfälligen vampirischen Welt stattgefunden hatten, mit dem Wiener Kongress 1814 gnadenlos von den Alten unter den Vampiren vom Tisch gefegt.
Die demokratischen Bestrebungen der 1848er Revolution und
die darin verwickelten Brujah gaben dem feudalen Standesdenken erneut Risse und
mehr und mehr begannen die Jungen in den Vordergrund zu drängen, die das System
zumindest hinterfragten. Letzten Endes wurde während der Deutschen Revolution
und den damit einhergehenden Wirren und Umwälzungen dieses System auch in der
vampirischen Gesellschaft abgewandelt.
Nach dem Ersten Weltkrieg, dem Scheitern der Monarchien und dem damit einhergehenden Machverlust der Ahnen, drängten die Jungen mit, für Vampire, radikalen Gedanken in die politische Mitte, ohne dass die Ahnen dieses zu verhindern vermochten.
In der Zeit der Weimarer Republik, der ersten Republik mit vielen liberalen Gedanken, die den Ahnen mehr und mehr ihre Macht über die Gesellschaft der Sterblichen entriss, wurde das feudale Lehenssystem als überholt angesehen und abgeschafft. Dieses war ein endgültiger Bruch mit dem Alten und wurde von vielen jungen Vampiren als Hoffnungsschimmer angesehen. Die blutigen Tage der Münchner Räterepublik sind Zeugnis dafür, wie heftig diese Kräfte aufeinander prallten und die Gesellschaft der Sterblichen doch ein Spielball der Vampire ist.
Als die Nazis an die Macht drängten, eroberten sich die Ahnen und Traditionalisten unter den Vampiren ein Stück der zentralisierten Macht zurück. Das Lehenssystem wurde allerdings nicht wieder in dem Umfang eingeführt, sicher auch als eine Konsequenz aus den Unruhen des Jahres 1919. Dafür wurden viele Ideen umgesetzt, die das Lehenssystem bei weitem in ihrer Strukturiertheit übertrafen. Nicht zuletzt waren es die Tremere, die hier ihre Weltanschauung der vampirischen Gesellschaft versuchten aufzuzwingen.
Fürst Ebner, der nach dem 2. Weltkrieg von 1945 an über München
herrschte und in den ersten Jahren seine große Mühe hatte, seine Macht gegenüber
den noch verbleibenden Kräften der Jahre des 3. Reiches zu sichern, etablierte
dieses althergebrachte Recht der feudalen Stände neu in München. Er sicherte
sich damit eine Schar an loyalen Vasallen, auf denen er seine Macht begründete.
Nach dem Verschwinden Ebners und der fast völligen Auslöschung der Domäne
München im Sabbatkrieg 1998 geriet diese Ständeordnung von Vasallen und
Herrschenden abermals ins Abseits. Was folgte waren die Jahre der zehn Fürsten,
in denen keiner seine Macht in der Art und Weise sichern konnte, als dass er das
Lehenssystem für sich hätte nutzen können. Ein Zustrom von neuen Bürgern, machte
es zudem fraglich, diesen gleich Land und Macht zu geben.
Der letzte
Fürst, der ein ähnliches Prinzip etablierte, war Fürst Ölrichs, der das Land
unter den drei Münchner Ahnen aufteilte, um sich vor ihnen zu schützen: Johanna
Plinganser (Brujah), Ferdinand von Bayreuth (Ventrue) und, die älteste von
ihnen, Katharina von Habsburg (Toreador). Er setzte drei Vögte ein, die den
Ahnen verpflichtet waren und das Land bewachen sollten. Doch dies half ihm nicht
im Amt zu bleiben und führt letztlich dazu, dass die Ahnen nun nicht mehr im
Verborgenen sondern offen ihre Missgunst gegeneinander zu Tage brachten und die
Domäne fast zerrissen wurde. Nach dem Attentat auf Fürst Ölrichs und seiner
daraus resultierenden Starre beschlossen die Ahnen, ihre Grenzen weitgehend
aufzugeben und München wieder als eine Domäne zu betrachten. Auch wenn man diese
Episode nicht als Lehenssystem betrachten kann, so soll sie dennoch Erwähnung
finden. Nach diesem kurzen Aufflammen der territorialen Aufteilung Münchens
wurde dieses wieder fallen gelassen.
Doch mit der Machtergreifung Ferdinand von Bayreuths 2013 änderte sich dies alles abermals. Ferdinand von Bayreuth, der sehr wohl aufmerksam durch die Zeiten gegangen war und die aus vampirischer Sicht, speziell der Ventrue, Erfolge des Wiener Kongresses noch gut in Erinnerung hatte, etablierte dieses System aus Lehen und Vasallen erneut in München. Ferdinand von Bayreuth bezeichnet dieses gerne als die von ihm geschaffene Renaissance des Wiener Kongresses.
München ist seither, neben den fürstlichen Lehen der Innenstadt, in 22 weitere Lehen unterteilt. Zu Beginn wurde jedem Lehnsherrn ein Lehen in Oberbayern zugestanden. Doch nach der initialisierten Rebellion des Albert Spatz und der Ausrufung der Domäne Oberbayern wurde dieses obsolet. Nach der Zerschlagung der oberbayrischen Domäne fielen die ehemaligen Landlehen auf Geheiß des Fürsten und unter Zustimmung des Lehnsherrenrates an den Clan Gangrel, dessen Mitglieder als treue Vasallen Bayreuths dieses Land bewachen.
Zum Lehensystem:
München ist in 22 Lehen unterteilt, zuzüglich der fürstlichen Lehen. Ein Lehen kann nur der erlangen, der Bürger Münchens ist. Ein jeder Kainit herrscht über sein Lehen mit einer gewissen Autonomie, die sich auf der 2. und der 5. Tradition der Camarilla begründen.
Zur Erinnerung:
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Die Domäne (2. Tradition der Camarilla)
Deine Domäne ist dein eigener Belang. Alle anderen schulden dir Respekt, solange sie sich darin aufhalten. Niemand darf sich gegen dein Wort auflehnen, solange er in deiner Domäne weilt. Deine Zuflucht, dein Lehen, falls dein Fürst so freundlich war und dir eins gab, zählt zu Deiner Domäne. Niemand darf sich dort zu schaffen machen ohne deine Erlaubnis. Du hast im Gegenzug die Zuflucht, die Lehen anderer zu achten.
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Gastfreundschaft (5. Tradition der Camarilla)
Ehre die Domänen anderer. Wenn du in eine fremde Stadt kommst, so sollst du dich dem vorstellen, der dort herrscht. Ohne das Wort der Aufnahme bist du nichts. Höflichkeit schützt vor Ärgernis. „Jemand“ stirbt nicht so schnell wie „Niemand“.
Über den Belangen der Lehnsherren stehen nur der Fürst und seine Offiziere. Als Offiziere bezeichnet Ferdinand von Bayreuth den Seneschall, den Vogt, den Hüter der Elysien und den Herold.
Die Lehnsherren bilden den sogenannten Lehnsherrenrat, der dem Fürsten beratend zur Seite steht. Zudem hat Ferdinand von Bayreuth verfügt, dass auch derjenige, der über die meisten Lehen für seinen Clan verfügt, von ihm als Primogen des Clans anerkannt wird. Dieses bricht mit der Tradition der Primogene in der Camarilla, doch ist dies ein Schachzug, um sich die Loyalität der Primogene zu sichern. Die Münchener Geschichte hat gezeigt, dass es oft der Macht der Primogene geschuldet wurde, das sich die Fürsten nicht in der Domäne behaupten konnten. Daher wird in München nicht das Recht und der Status des Primogen dem ältesten seines Clans, sondern, in der Auffassung Ferdinand von Bayreuths, dem fähigsten und treusten zugestanden.
Nicht besetzte Lehen werden durch den Seneschall der Domäne in Vertretung des Fürsten verwaltet.
Die kleine Revolution im August 2018
Ferdinand von Bayreuth beschloss bei seiner Hofhaltung im August 2018 das Lehnsrecht abermals zu ändern und besinnt sich damit zurück auf das Feudalrecht ausgehend vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Hier war es den Kurfürsten gestattet, autonom zu Herrschen, und diese fanden sich zum Reichstag und dem Reichsrat zusammen, um den Kaiser zu beraten und ihn im Kriegsfall die Lehnstreue zu halten. Zwar gedenkt Ferdinand von Bayreuth nicht seinen Lehnsnehmern annähernd so viele Rechte zuzugestehen wie einst die Kurfürsten inne hatten, aber er wird sich einiger weniger bedienen um München zu verwalten. Gab es bisher noch bis zu 22 mögliche Lehnsherren, wird es nun nur noch fünf von ihnen geben, die München im fürstlichen Willen verwalten. Um sie mit der nötigen Autorität auszustatten, begründet Ferdinand von Bayreuth den Münchner fürstlichen Magistratsrat, der mit dem Tage der Hofhaltung seine Arbeit aufnimmt. Ein jeder der fünf trägt von nun an den Titel des Ratsherren oder Magistraten.
Die Aufteilung der 22 Lehen wird pro forma weiterhin gepflegt, doch ist es jedem Ratsherren selbst überlassen, wie und ob er sie in seinem Ratslehen umsetzt.
Ferdinand von Bayreuth verlangt hierfür die uneingeschränkte Lehnstreue der Magistraten und lässt einen Schwur auf die Camarilla und auf seine Person als Fürst Münchens leisten.
Wie die Ratsherren mit ihren „Vasallen“ (also Bürgern Münchens, die in ihren Besitzungen ihre Zuflucht haben, suchen und finden) verfahren, bleibt ihnen ebenfalls frei überlassen. Die Ratsherren verfügen zudem über das Jagd- und Gastrecht in ihrem Lehensgebiet und sind lediglich dem Fürsten und dessen Offizier, dem Vogt zur Rechenschaft pflichtig.
Doch sollten sie sich bewusst sein, dass sie die Verantwortung dafür zu tragen haben, dass sich die unter ihrem Schutz, in ihrem Lehen befindlichen Kainiten an die Gesetze der Camarilla und Münchens halten und Ferdinand von Bayreuth treu gegenüber stehen.
Um den Rat mit einer Machtfülle auszustatten um in Vertretung des Fürsten die Geschicke Münchens leiten zu können, schafft Ferdinand von Bayreuth das Amt des Seneschalls ab. Es wird nicht mehr von einer Person ausgeübt, sondern die Rechte und Pflichten werden durch den Rat und seine Mitglieder wahrgenommen. Hierdurch hat der Rat sowohl die Legislative als auch die Judikative der Domäne inne. Jedoch hat der Fürst als die höchste Instanz stets das Recht, Beschlüsse und Urteile des Rats außer Kraft zu setzen. Genau wie dem Seneschall ist es dem Rat nicht gestattet die Blutjagd auszurufen. Es ist festgeschrieben, dass eine einfache Mehrheit der Ratsstimmen zu einem Beschluss reicht. Auch müssen nicht immer alle Ratsherren für einen Beschluss anwesend sein. So können beispielsweise Gäste der Domäne durch die Stimmen von drei dieser Ratsherren zu Bürgern ernannt werden.
In Zeiten der absoluten Bedrohung der Domäne wird das Amt des Seneschalls wieder reaktiviert und von einem Mitglied des Magistratenrats eingenommen. Der Rat verzichtet hierdurch auf seine Befugnisse, bis die Bedrohung vorüber ist.