Der Seneschall

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Seit Februar 2015 bekleidet dieses Amt der Tremere Robert Alexander von Schellersheim

Dieser 1. Offizier des Fürsten ist dessen direkter Vertreter und nur dem Fürsten Rechenschaft schuldig, auch wenn ihm ein breites Fundament in der Bürgerschaft Vorteile bringen. Sein Wort gilt als das Wort des Fürsten. Ihm obliegt die Rechtsprechung über Traditionsbrüche - mit Ausnahme von Todesurteilen - und weiteren Vergehen innerhalb der Domäne. Der Seneschall vergibt die Lehen der Stadt an würdige Bürger und hat das Recht, diese wieder zu nehmen. Er vergibt Gastrechte in den Fürstenlehen und Durchreiserechte durch die Domäne. Er sitzt der Versammlung der Lehensnehmer vor ohne dort ein eigenes Stimmrecht zu besitzen (vgl. Bundespräsident). 

Als Offizier des Fürsten ist der Seneschall nicht berechtigt, eigene Lehen zu besitzen. Er besitzt das Wohn- und Jagdrecht in den fürstlichen Lehen und kann seinen Clan als berufener Primogen (ohne Lehen) vertreten. Der Seneschall hat kein pauschalisiertes Betretungsrecht der Lehen.

Der Vogt

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Seit Juli 2011 bekleidet dieses Amt die Gangrel Salomé Victor

Der vom Fürsten berufene Vogt ist die Exekutive Seiner Majestät. Maskeradevergehen, die Durchführung von Blutjagden, das Aufgreifen von Eindringlingen und die direkte Bekämpfung von Feinden der Domäne gehören zu den Aufgaben dieses 2. Offiziers.

Der Vogt benennt zu seiner Unterstützung bis zu 3 Greifen aus der Münchner Bürgerschaft, die unter seiner Anleitung ebenfalls für die Sicherheit der Domäne zuständig sind. Diese müssen aus verschiedenen Clanen kommen. Sie sind seine zusätzlichen Augen und Ohren, doch liegt die Verantwortung für deren Taten allein beim Vogt selbst. Er steht für seine Auserwählten vor dem Fürsten gerade. Seine Wahl sollte also bedacht und gründlich sein. 

Der Vogt und die Greifen, in begleitung des Vogtes, haben als einzige Vertreter des Fürsten Betretungsrecht in sämtlichen Lehen der Stadt, solang eine Sicherheitsgefährdung vorliegt oder zu prüfen ist.

Der Vogt ist als Offizier des Fürsten nicht berechtigt, eigene Lehen zu besitzen und hat zu Friedenszeiten Wohn- und Jagdrecht in den fürstlichen Lehen. Er kann seinen Clan als berufener Primogen vertreten. Im Fall einer Sicherheitsgefährdung haben Vogt und Greifen Jagdrecht an allen Einsatzorten und somit in jedem Lehen.

Der Hüter der Elysien

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Seit Oktober 2013 bekleidet das Amt der Malkavianer Ancilla Johannes Gundlach

Der Hüter der Elysien ist der Wächter über eine der ältesten Institutionen der Camarilla: Das Elysium. Dieser Ort ist vergleichbar mit einer Kirche oder einem Tempel zu Kriegszeiten in der menschlichen Welt – er ist Zuflucht, Verhandlungsort, sicherer Treffpunkt, Asyl. Alle Vampire jeder Sekte (Camarilla und Sabbat) sowie jeder Anarch und jeder Autarki akzeptiert die uralten Regeln, da es jedem Anwesenden gleichermaßen nützt. Im Elysium ist jedes Blutvergießen, jede Gewaltausübung und das Anwenden jeder vampirischen Disziplin verboten. Somit überwacht der Hüter des Elysiums die

Einhaltung dieser Regeln und verteilt empfindliche Strafen schon bei kleineren Vergehen. Zum Schutz des Ortes und zur direkten Bestrafung von Brüchen hat er sogar das Recht zur Vernichtung und damit das Recht, die Regeln als Reaktion auf Verstöße zu brechen. Selbst der Fürst der Domäne steht innerhalb „seines Elysiums“ unter ihm und kann bei Verstößen gegen diesen nahezu heiligen Ort vor dem Justikar von seinem eigenen Hüter angeklagt werden. Eine Verletzung des Elysiums ist niemals ein Kavaliersdelikt und wird von den meisten Blutsverwandten zusätzlich mit einem langanhaltenden Reputationsverlust geahndet.

Ein für eine Nacht ausgerufenes Elysium besteht bis eine Stunde nach Sonnenaufgang und umschließt die vom Hüter explizit benannten Räumlichkeiten und Außenanlagen. Je nach Hüter und Auslegung auch die Umgebung bzw. den An- und Abreiseweg, um Angriffe direkt außerhalb des Bereiches zu verhindern. Einige Örtlichkeiten innerhalb eines Herrschaftsgebietes werden zu dauerhaften Elysien ausgerufen. Diese sind oft Kirchen, Sammlungen und Museen, um Orte von Wissen und Kunst auch in Kriegszeiten abzusichern.

Da in einem Elysium jedoch niemand Gewalt anwenden darf (außer eben bei Brüchen), kann auch der Souverän der Domäne nur eingeschränkt handeln. Wenn also Veranstaltungen nicht als Mediationsort genutzt werden sollen, werden diese auch nicht als Elysium ausgerufen, um ungebetene Gäste zu verhindern, die man dulden müsste.

Wie das örtliche Elysium dafür geschaffen ist, als Ort des Friedens und somit für Verhandlungen zwischen Feinden zu dienen, ist der Hüter auch außerhalb der heiligen Hallen Mediator in Streitfällen innerhalb der Domäne.

Er ist als Offizier des Fürsten nicht berechtigt, eigene Lehen zu führen, hat Jagd- und Wohnrecht in den Prinzenlehen und ist außerhalb der Heimatdomäne eine reputationsträchtige Instanz und kann in seinem Offiziersrang als Vertreter des Fürsten auftreten.

Der Herold

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Bis Februar 2014 bekleidete das Amt die Toreador Zoe Thorne. Das Amt ist seither vakant.

Der Herold Seiner Majestät hat auf den Hofhaltungen Seiner Majestät alle Gäste namentlich vorzustellen. Die Reihenfolge hat der Herold nach den Stati der Gäste sowie nach Seiner Majestät gefälliger Priorität zu wählen. Die Vorstellung entspreche der Etikette der Camarilla und beinhalte somit Name, Status, Titel, Clan sowie Stand im Bezug zur Domäne Seiner Majestät.

Der Herold ist bei Anwesenheit Seiner Majestät für die Besorgung gewünschter Gesprächspartner und deren Ankündigung bei Seiner Majestät zuständig. Der Herold hat Seiner Majestät jederzeit Auskunft über Stand und Status der angekündigten Person geben zu können. Im Idealfall hält der Herold weitere Informationen bereit.

Der Herold begrüßt die Gäste Seiner Majestät in dessen Abwesenheit und führe diese ihrem Primogen oder in dessen Abwesenheit seinen Clansgeschwistern zu.

Der Herold dokumentiert die Geschichte der Domäne Seiner Majestät als Chronist.

Der Herold führt Buch über die Stammbäume der Vasallen und Bürger Seiner Majestät.  

Als Offizier Seiner Majestät genießt der Herold Wohn- und Jagdrecht in den fürstlichen Lehen in Stadt und Land. Der Herold führt kein eigenes Lehen. Der Herold genießt das Recht sein Amt zu Ehren Seiner Majestät als Titel in seiner Vorstellung vor anderen Blutsverwandten gemäß der Etikette zu nennen.